Die nachfolgenden Dokumente spiegeln die Entwicklung der Aufzeichung von Personenstandsdaten wider. Die Aufzeichungen erfolgten zuerst in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern in lateinischer oder deutscher Sprache. Ab 1799 wurden Urkunden in französischer Sprache in der "Mairie"erstellt. Von 1815 an erfolgte die Dokumentation in der Bürgermeisterei in deutscher Sprache.
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